wenisch creativ | Webdesign & Printdesign, Ing. Sonja Wenisch
1.1 Unternehmensgegenstand:
Unternehmensgegenstand von wenisch creativ ist einerseits Werbeagentur und andererseits IT Dienstleistung. In dieser Kombination sind alle Bereiche des webdesigns und printdesigns abgedeckt.
1.2 Ing. Sonja Wenisch als der Auftragnehmer
- im Folgenden als wenisch creativ bezeichnet - erbringt ihre Leistungen für den Auftraggeber im Bereich Werbung und IT-Dienstleistung ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma wenisch creativ gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von wenisch creativ ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote von wenisch creativ sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei wensich creativ gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von wenisch creativ als angenommen.
Wenn nichts anderes angeführt ist, verstehen sich alle Preisangaben von wenisch creativ in Angeboten und anderen Schriftstücken exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen USt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von wenisch creativ für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. wenisch creativ ist berechtigt, bei größeren Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von wenisch creativ, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von wenisch creativ. Alle von wenisch creativ erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von wenisch creativ sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von wenisch creativ schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird wenisch creativ den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von wenisch creativ, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt wenisch creativ eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl sind vielmehr unverzüglich an wenisch creativ zurückzustellen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht wenisch creativ ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von wenisch creativ für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält wenisch creativ nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle Leistungen von wenisch creativ, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum wenisch creativ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind wenisch creativ zurückzustellen.
Werden im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in den von wenisch creativ gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist wenisch creativ berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von wenisch creativ nicht zulässig.
Alle Leistungen von wenisch creativ, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.: Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum wenisch creativ und können von wenisch creativ jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden.
Wenn nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde durch Zahlung des Honorars das Recht auf Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang für unbestimmte Zeit, nicht aber das Urheberrecht. Änderungen von Leistungen von wenisch creativ durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von wenisch creativ und - soweit die Leistungen urheberrechtlich von anderen geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von wenisch creativ, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ist die Zustimmung von wenisch creativ erforderlich. Dafür steht wenisch creativ und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Bei beigestelltem Material von Seiten des Kunden trägt der Kunde allein die volle Verantwortung dafür, dass durch den Inhalt, (Grafik, Bilder, Text), nicht Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte ist und er wenisch creativ die erforderlichen Rechte zur Ausführung der vereinbarten Leistung einräumen kann. Der Kunde verpflichtet sich, beim Bereitstellen von Grafiken, Bildern und von Texten nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen und nicht Rechte Dritter zu verletzen. Insbesondere dürfen die Übertragung und Speicherung der Grafiken oder Bilder sowie deren weitere vertragsgemäße Verwendung durch wenisch creativ nicht gegen Urheber-, Kunsturheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Strafrecht verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, keine Inhalte beleidigender oder ehrverletzender, nationalsozialistischer oder sonst staatsfeindlicher, rassistischer, pornografischer Art zu übertragen, einzugeben oder zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich in Bezug auf das bereitgestellte Material wenisch creativ schad- und klaglos zu halten.
wenisch creativ ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf wenisch creativ und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Alle Leistungen von wenisch creativ sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt und abgenommen.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von wenisch creativ erbrachten Leistungen überprüfen lassen. Wenisch creativ veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.
8 Termine
wenisch creativ bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er wenisch creativ eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.
Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an wenisch creativ. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von wenisch creativ.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von wenisch creativ - entbinden wenisch creativ jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit von wenisch creativ aufgrund Krankheit oder Unfall wird die Erbringung der Leistung jedenfalls für die Dauer der Krankheit unterbrochen.
Die Rechnungen von wenisch creativ sind netto Kassa ohne jeden Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum wenisch creativ. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch wenisch creativ schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch wenisch creativ zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von wenisch creativ beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt wenisch creativ keinerlei Haftung.
Wenisch creativ wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei dem von wenisch creativ vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von wenisch creativ vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von wenisch creativ vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von wenisch creativ für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet wenisch creativ nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) wenisch creativ selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde wenisch creativ schad- und klaglos: der Kunde hat wenisch creativ somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die wenisch creativ aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und wenisch creativ ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist der Sitz von wenisch creativ. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen wenisch creativ und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz wenisch creativ örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.